Kostenrückerstattung

 

Es besteht die Möglichkeit einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu erhalten.

Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist eine ärztliche Bestätigung, die nach der ersten vor der zweiten Sitzung bei der ÖGK eingereicht werden muss.

Um den Kostenzuschuss zu erhalten müssen sie die Rechnung für die Psychotherapie wie eine Wahlarzt-Rechnung zur Kostenerstattung einreichen.